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Vertragslogopädin der SVS und BVAEB:  Die Krankenkasse übernimmt sämtliche Therapiekosten

Wahllogopädin für alle anderen Kassen: ÖGK: 80% des momentanen Kassentarifes werden refundiert

Für die Behandlung brauchen Sie eine bewilligte fachärztliche Verordnung. Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung möglich.

+++ Die Behandlungen erfolgen unter Einhaltung der jeweils aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen. +++
Bei Fragen rufen Sie mich bitte einfach an.

 

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